Hauswartdienst-Fahrzeug der W&B Immobilien AG

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass unsere Firma W&B Immobilien AG kürzlich um ihr erstes Hauswartdienst-Fahrzeug gewachsen ist. Mit entsprechender Beschriftung am Wagen ist unsere neue Dienstleistung nun auch unterwegs auf der Strasse gut erkennbar.

Vorerst fehlt noch die massgeschneiderte Inneneinrichtung des Fahrzeugs, um bei unseren Einsätzen vor Ort stets das richtige Hauswartungs-Material mit an Bord zu haben. Doch dies wird sich schon bald ändern und dann ist der Wagen bereit für seine optimale Nutzung.

Sind auch Sie interessiert, die allgemeinen Bereiche Ihrer Liegenschaft durch unseren Hauswartdienst pflegen oder aufwerten zu lassen? Dann zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen und wir erarbeiten in einem gemeinsamen Gespräch vor Ort die Grundlagen für eine unverbindliche und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Offerte.

Vielen Dank und wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Ihre W&B Immobilien AG

Winterdienst für Ihre Liegenschaft – Wie Sie ihn wünschen

Das Thema Winterdienst und die damit verbundene Frage nach der Haftung bei einem Unfall ist zurzeit wieder in aller Munde. Hierzu einmal die rechtlichen Fakten:

  • Der Werkeigentümer hat die Liegenschaft so zu unterhalten, dass beim Gebrauch keine Gefahr besteht.
  • Der Werkeigentümer ist gemäss Artikel 58 OR verpflichtet den Schaden zu ersetzen, der durch mangelhaften Unterhalt der Liegenschaft entsteht. Ein Verschulden des Werkeigentümers wird für die Haftung nicht vorausgesetzt.
  • Die Schneeräumung gehört zur vermieterlichen Pflicht. Ausnahme ist eine anders lautende Vereinbarung im Mietvertrag, bei vermieteten Einfamilienhäusern und bei vermieteten Parkplätzen. Hier trägt die Pflicht für den Winterdienst der Mieter.
  • Bei Stockwerkeigentümergemeinschaften obliegt die Pflicht für die Schneeräumung der Gemeinschaft oder der Verwaltung.

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