Winterdienst für Ihre Liegenschaft – Wie Sie ihn wünschen
Das Thema Winterdienst und die damit verbundene Frage nach der Haftung bei einem Unfall ist zurzeit wieder in aller Munde. Hierzu einmal die rechtlichen Fakten:
- Der Werkeigentümer hat die Liegenschaft so zu unterhalten, dass beim Gebrauch keine Gefahr besteht.
- Der Werkeigentümer ist gemäss Artikel 58 OR verpflichtet den Schaden zu ersetzen, der durch mangelhaften Unterhalt der Liegenschaft entsteht. Ein Verschulden des Werkeigentümers wird für die Haftung nicht vorausgesetzt.
- Die Schneeräumung gehört zur vermieterlichen Pflicht. Ausnahme ist eine anders lautende Vereinbarung im Mietvertrag, bei vermieteten Einfamilienhäusern und bei vermieteten Parkplätzen. Hier trägt die Pflicht für den Winterdienst der Mieter.
- Bei Stockwerkeigentümergemeinschaften obliegt die Pflicht für die Schneeräumung der Gemeinschaft oder der Verwaltung.
Die Hauptfrage in dieser Angelegenheit ist immer wieder in welchem Masse der Winterdienst zu erfolgen hat. Diese Frage lässt sich nicht abschliessend beantworten. Es zählen die örtlichen Gegebenheiten und das Prinzip der Zumutbarkeit. Das Bundesgericht hatte im 2014 entschieden, dass eine Stockwerkeigentümergemeinschaft für einen Sturz einer Passantin in diesem Fall nicht verantwortlich gemacht werden konnte, da der Winterdienst ordnungsgemäss ausgeführt wurde. Der Weg war deutlich sichtbar gesplittet und es folgte mehrmals täglich eine Kontrolle durch die zuständige Person. Der Winterdienst muss dem Eigentümer also technisch zumutbar und mit einem zumutbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sein.
Die Ausführung des Winterdienstes ist zeitweise mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Oft fehlt die Flexibilität in der Ausführung der Winterdienstarbeiten und auch die Kenntnisse über die genauen meteorologischen Verhältnisse vor Ort. Wir bieten den EigentümerInnen der durch uns betreuten Liegenschaften eine massgeschneiderte Lösung für den Winterdienst in Ihrer Liegenschaft. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und organisieren den Winterdienst, den Sie sich wünschen.